Digitalfunk BOS; Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten

    Zum Betrieb von ortsfesten Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) wird in Bayern das Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorausgesetzt.

    Beschreibung

    Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten im Digitalfunk BOS sind Funkanlagen, die während ihres bestimmungsmäßigen Gebrauches keine Ortsveränderung erfahren und deren Standort durch die Angabe geographischer Koordinaten eindeutig bestimmt werden können. Ortsfeste Funkanlagen kommen in BOS-Dienststellen (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgabe) zum Einsatz und ermöglichen diesen die Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz. Sirenensteuereinheiten kommen im Geltungsbereich einer BOS-Dienststelle zum Einsatz und ermöglichen die digitale Steuerung der Sirenenalarmierung im Digitalfunknetz.

    Für die Planung und Errichtung sowie die Einhaltung der Vorgaben aus der Frequenzzuteilung und der Umsetzung des rückwirkungsfreien Aufbaus ist die jeweilige BOS-Dienststelle verantwortlich. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) begleitet das von der BDBOS vorgegebene Anmeldeverfahren für bayerische BOS. Durch die Festlegung der Antennenparameter (Höhe, Ausrichtung, Art und Dämpfung) und die Prüfung der zurückgemeldeten Werte, stellt die AS BY sicher, dass ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten möglichst rückwirkungsfrei in das BOS-Digitalfunknetz integriert werden.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landeskriminalamt - Autorisierte Stelle Bayern Digitalfunk (AS BY) (LKA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Föllstr. 24

    86343 Königsbrunn

    Postfachadresse

    Postfach 190262

    80602 München

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4198999511480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag ortsfeste Funkanlage (FRT) inkl. Dämpfungsberechnungstool

      • Diese sind auch für die Beantragung von Sirenensteuereinheiten zu verwenden.
      • Die BOS erhalten die erforderlichen Unterlagen durch die für sie zuständige Taktisch-Technische-Betriebsstelle. 
    • bei Besonderheiten am Standort sind ggf. zusätzliche Unterlagen (Fotos, Zeichnungen etc.) miteinzureichen

    Voraussetzungen

    Die beantragende BOS muss grundsätzlich für die Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigt sein.

    Es ist erforderlich, dass die BOS entsprechend für den Digitalfunk BOS geeignete Ausrüstung verwenden.

    Die Planung und Errichtung der FRT- und TSE-Anlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit durch die jeweiligen BOS. Die Beantragung erfolgt über die für die BOS zuständige Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Folgende Stufen sind im Rahmen des BDBOS Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) zu durchlaufen. Zur Vereinfachung wird in den einzelnen Stufen ausschließlich die Abkürzung FRT/TSE verwendet:

    1. Ermitteln der Pegelwerte der 3-4 besten Funkzellen (TBS) an der Stelle, an der die FRT/TSE-Antenne verbaut werden soll, durch die beantragende BOS
    2. Eintragen der Richtungen der ermittelten TBS in ein dafür entwickeltes Tool der AS BY (Dämpfungsberechnung) durch die beantragende BOS
    3. Eintragen der Ausrichtung der FRT-Antenne, der Kabellänge, des FRT/TSE-Antennentyps und der Gesamtdämpfung in das Dämpfungsberechnungstool der AS BY durch die BOS
    4. Eintragen der Werte aus dem Dämpfungsberechnungstool in das FRT/TSE-Anmeldeformular durch die BOS
      Zusätzliche Informationen (z. B. Bilder vom Standort oder Besonderheiten am FRT/TSE-Antennen-Standort) können von der BOS beigefügt werden.
    5. Einreichen der Daten (FRT/TSE-Anzeigeformular, Dämpfungsberechnung und ggf. zusätzliche Informationen) über die Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB) bei der AS BY
    6. Prüfen des FRT/TSE-Antrags auf Rückwirkung auf das BOS-Digitalfunknetz durch die AS BY
      Bei evtl. Rückfragen nimmt die AS BY mit der antragstellenden BOS Kontakt auf
    7. Übermitteln des FRT/TSE-Antrags an die BDBOS/Bundesnetzagentur (BNetzA) durch die AS BY um die Frequenzzuteilung zu erhalten
    8. Übermitteln der Frequenzzuteilung von der AS BY nach dessen Erhalt von der BDBOS/BNetzA an die TTB und von dort an die BOS
    9. Errichten der FRT/TSE-Anlage durch die BOS
    10. Übermitteln der an der neu errichteten FRT/TSE-Anlage abgelesenen Pegelwerte durch die BOS über die TTB an die AS BY
    11. Abschließendes Prüfen der Pegelwerte der neuen FRT/TSE-Anlage auf Rückwirkungsfreiheit auf das BOS-Digitalfunknetz durch die AS BY

    Fristen

    Ortsfeste Funkanlagen werden zusammen mit den Sirenensteuereinheiten in einem festen, zwei-monatigen Anmeldezyklus bei der BDBOS/BNetzA angemeldet. Diese Fristen müssen durch die Antragstellenden bei den Zeitläufen bis zur Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Eine Inbetriebnahme eines FRT bzw. eines TSE ohne Vorliegen einer Frequenzzuteilung ist nicht statthaft.

    Bearbeitungsdauer

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des BDBOS-Anmeldeverfahrens für ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten beträgt 10 - 12 Wochen bis zur Erteilung der Frequenzzuteilung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten können ausschließlich durch berechtigt am Digitalfunk BOS teilnehmende BOS beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.02.2024

    Stichwörter

    Fixed Radio Terminal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English