Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
Beschreibung
Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.
Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 81
63872 Heimbuchenthal
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung
Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt
Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet. Das Tragen einer Maske entfällt!
Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.
Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.
Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.
Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Dies sind insbesondere:
-Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
-Meldebestätigung abholen
-Personalausweis/Reisepass abholen
-Führungszeugnis beantragen
-Führerscheinbestätigung
-Beglaubigungen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.
Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
Mona Michler: 06092/942-115
Anja Lang: 06092/942-116
Standesamt:
Stefanie Masur: 06092/942-114
Alle anderen Angelegenheiten:
Zentrale: 06092/942-0
Geschäftszimmer: 06092/942-130
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6092 942-0
Fax: +49 6092 942-28
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
Voraussetzungen
- Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
- Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Aufkleber wird nur auf Antrag der Ausweis- bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber auf der Rückseite des Ausweisdokuments angebracht.
Fristen
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024
Stichwörter
Braille-Aufkleber, Perso