Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

    In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

    Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/1 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Markt 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postfachadresse

    Postfach 1363

    91535 Rothenburg o.d.T.

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Nachmittagstermine und Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1709167441118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-210

    Fax: +49 9861 404-209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel

    Voraussetzungen

    • Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
    • Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Aufkleber wird nur auf Antrag der Ausweis- bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber auf der Rückseite des Ausweisdokuments angebracht.

    Fristen

    Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der Aufkleber mit Brailleschrift wird im Rahmen der persönlichen Beantragung eines Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das Dokument aufgebracht.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024

    Stichwörter

    Braille-Aufkleber, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English