Abfallerzeugernummer; Beantragung
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).
Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.
Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land - SG 38 - Abfallwirtschaft (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abfall@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/815079272686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- gewerbliche Tätigkeit
- Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.
Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024