Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

    Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat

    Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis in Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes besitzen, der außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, kann diese unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden. 

    Sie können auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.

    Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob die Qualifikation Ihrer im Drittsaat erworbenen Qualifikation mit der beantragten Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern gleichwertig ist.

    Liegen wesentliche Unterschiede vor, muss eine Prüfung abgelegt werden.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landestierärztekammer (BLTK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bavariastr. 7a

    80336 München

    Postanschrift

    Bavariastr. 7a

    80336 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kontakt@bltk.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0068059651111Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0068059651111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 219908-0

    Fax: +49 89 219908-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dem Antrag sind beizufügen:

      • Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopie
      • Diplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
      • ggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
      • ggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
      • Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
      • Curriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
      • Auf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Tierärztliche Approbation
    • Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
    • Weiterbildungsnachweis aus einem Drittstaat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bayerische Landestierärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen. Sie teilt mit, welche Unterlagen ggf. fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet sie über den Antrag. In begründe-ten Fällen kann diese Frist um einen Monat verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.

    Eine Mindestgebühr von 200,00 EUR ist bei der Antragstellung zu entrichten. Die maximale Gebühr beträgt 300,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024

    Stichwörter

    Tiermediziner, Veterinär

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English