Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat
Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis in Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes besitzen, der außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, kann diese unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden.
Sie können auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob die Qualifikation Ihrer im Drittsaat erworbenen Qualifikation mit der beantragten Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern gleichwertig ist.
Liegen wesentliche Unterschiede vor, muss eine Prüfung abgelegt werden.
Ansprechpartner
Bayerische Landestierärztekammer (BLTK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bavariastr. 7a
80336 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@bltk.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0068059651111Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0068059651111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 219908-0
Fax: +49 89 219908-33
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dem Antrag sind beizufügen:
- Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopie
- Diplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- ggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- ggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- Curriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- Auf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Weiterbildungsnachweis aus einem Drittstaat
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 27 ff, 50, 51 Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HKaG)
- § 20 a Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern
- Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Eine Mindestgebühr von 200,00 EUR ist bei der Antragstellung zu entrichten. Die maximale Gebühr beträgt 300,00 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024
Stichwörter
Tiermediziner, Veterinär