Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Beschreibung
Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Ansprechpartner
Bayerische Landestierärztekammer (BLTK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bavariastr. 7a
80336 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@bltk.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0068059651111Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0068059651111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 219908-0
Fax: +49 89 219908-33
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dem Antrag sind beifzufügen:
- Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopie
- ggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopie
- ggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher Sprache
- Weiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen Weiterbilders
- Dokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordert
- Nachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien
Voraussetzungen
- Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 27 ff, 50, 51 Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HKaG)
- § 13 Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 für die Tierärzte in BayernDiese WBO (zuletzt geändert am 16.05.2023) und die zugehörigen Richtlinien sind bindend für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 1. März 2020 beginnen
- Weiterbildungsordnung (WBO) 2003 für die Tierärzte in BayernDie WBO 2003 und die zugehörigen Leistungskataloge von 20. November 2003 gelten für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung zwischen 1. März 2004 und 29. Februar 2020 begonnen haben.
- Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.
Fristen
Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden dem Weiterbildungsausschuss der Bayerischen Landestierärztekammer zur Beratung vorgelegt. Das Gremium tagt üblicherweise halbjährlich. Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Das Ergebnis wird den Antragstellern im Regelfall innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin mitgeteilt.
Kosten
Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024
Stichwörter
Tiermediziner, Veterinär