Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte

    Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.

    Beschreibung

    Dienstleister und Werkstätten haben im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen oder wiederherzustellen. Hierfür werden im Digitalfunk BOS sogenannte Dienstleister- oder Werkstattkarten vorgehalten.

    Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Die Karten sind bei der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu ein Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landeskriminalamt - Autorisierte Stelle Bayern Digitalfunk (AS BY) (LKA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Föllstr. 24

    86343 Königsbrunn

    Postfachadresse

    Postfach 190262

    80602 München

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4198999511480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis

      Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.

    • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten

      Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.

    Voraussetzungen

    Der Antragstellende muss mit einer BOS in einem Auftragsverhältnis stehen und seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Dienstleister muss von der beauftragenden BOS autorisiert werden und einen formlosen Antrag bei der Leitstelle der AS BY (E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de) stellen.

    Der Dienstleister muss der Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten für die Teilnahme am Digitalfunk BOS in Bayern zustimmen. Die Verpflichtungserklärung wird dem Antragstellenden nach Antragseingang zugesandt.

    Fristen

    Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English