Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Beschreibung
Dienstleister und Werkstätten haben entweder im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen bzw. wiederherzustellen, oder die Dienstleister
entwickeln aus eigenem Antrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Leistungen oder Produkte für den Digitalfunk BOS, um diese später BOS anbieten zu können.
Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom
Dienstleister bei der AS BY beantragt. Sollte kein Auftrag einer TTB/ILS vorliegen, obliegt es der AS BY in eigener Zuständigkeit den Antrag zu genehmigen.
Die Karten sind bi der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Ansprechpartner
Bayerisches Landeskriminalamt - Autorisierte Stelle Bayern Digitalfunk (AS BY) (LKA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 190262
80602 München
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4198999511480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.
- Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.
Voraussetzungen
Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Formular ist vom Dienstleister zu befüllen und der beauftragenden BOS zur Bestätigung vorzulegen. Befindet sich die beauftragende BOS in Bayern, erfolgt die Bestellung im Anschluss durch die für die beauftragende BOS zuständige TTB/ILS per Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de.
Bei Dienstleistern ohne BOS-Auftrag oder Auftraggebern mit Sitz außerhalb Bayerns legt der Dienstleister das Formular direkt der AS BY vor (E-Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de).
Die AS BY bestellt dann die Dienstleisterkarten.
Fristen
Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.09.2024