Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“

    Tierärzte können die Anerkennung für das Führen der Weiterbildungsbezeichnung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen“ beantragen.

    Beschreibung

    Die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“ hat zum Ziel, Tierärzten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit in Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Veterinärwesens die erforderlichen besonderen fachlichen, insbesondere für die Anwendung des öffentlichen Veterinärrechts notwendigen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

    Tierärzte, die in Bayern tierärztlich tätig sind oder, ohne tierärztlich tätig zu sein, in Bayern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhalten auf Antrag die Anerkennung, die Gebietsbezeichnung „Öffentliches Veterinärwesen“ oder die Bezeichnung „Fachtierarzt/Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen“ zu führen.

    Nach vorgeschriebener Weiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung für Tierärzte können diese die Anerkennung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen" beantragen. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass die vorgeschriebene Weiterbildungszeit abgeleistet wurde und die Gebietsbezeichnung "Öffentliches Veterinärwesen" oder die Bezeichnung "Fachtierarzt/Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen" zu führen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5947646310283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen folgende Unterlage einreichen:

      • Amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
      • Amtlich beglaubigte Nachweise über die angegebenen tierärztlichen Tätigkeiten
      • Amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses für den amtstierärztlichen Dienst

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Weiterbildungszeit von insgesamt dreijähriger hauptberuflicher tierärztlicher Tätigkeit in staatlichen oder kommunalen Veterinärämtern oder in den für das Veterinärwesen zuständigen Organisationseinheiten einer Regierung, eines Untersuchungsamts oder einer obersten Landesveterinärbehörde in Bayern abgeleitstet haben. Im Fall einer Teilzeittätigkeit verlängern sich die vorgeschriebenen Zeiten entsprechend.

    Es müssen mindestens 18 Monate der vorgenannten Zeit auf eine tierärztliche Tätigkeit in Veterinärämtern entfallen. Ausbildungszeiten im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes werden angerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss schriftlich, mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.  

    Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich der Beruf als Tierarzt/Tierärztin ausgeübt wird.

    Fristen

    keine

    Kosten

    100,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English