Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“

    Tierärzte können die Anerkennung für das Führen der Weiterbildungsbezeichnung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen“ beantragen.

    Beschreibung

    Die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“ hat zum Ziel, Tierärzten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit in Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Veterinärwesens die erforderlichen besonderen fachlichen, insbesondere für die Anwendung des öffentlichen Veterinärrechts notwendigen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

    Tierärzte, die in Bayern tierärztlich tätig sind oder, ohne tierärztlich tätig zu sein, in Bayern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhalten auf Antrag die Anerkennung, die Gebietsbezeichnung „Öffentliches Veterinärwesen“ oder die Bezeichnung „Fachtierarzt/Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen“ zu führen.

    Nach vorgeschriebener Weiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung für Tierärzte können diese die Anerkennung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen" beantragen. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass die vorgeschriebene Weiterbildungszeit abgeleistet wurde und die Gebietsbezeichnung "Öffentliches Veterinärwesen" oder die Bezeichnung "Fachtierarzt/Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen" zu führen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit
    Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr

    Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.

    Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

    Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8995476647409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen folgende Unterlage einreichen:

      • Amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
      • Amtlich beglaubigte Nachweise über die angegebenen tierärztlichen Tätigkeiten
      • Amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses für den amtstierärztlichen Dienst

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Weiterbildungszeit von insgesamt dreijähriger hauptberuflicher tierärztlicher Tätigkeit in staatlichen oder kommunalen Veterinärämtern oder in den für das Veterinärwesen zuständigen Organisationseinheiten einer Regierung, eines Untersuchungsamts oder einer obersten Landesveterinärbehörde in Bayern abgeleitstet haben. Im Fall einer Teilzeittätigkeit verlängern sich die vorgeschriebenen Zeiten entsprechend.

    Es müssen mindestens 18 Monate der vorgenannten Zeit auf eine tierärztliche Tätigkeit in Veterinärämtern entfallen. Ausbildungszeiten im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes werden angerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss schriftlich, mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.  

    Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich der Beruf als Tierarzt/Tierärztin ausgeübt wird.

    Fristen

    keine

    Kosten

    100,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English