Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

    Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

    Beschreibung

    Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

    Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    Fünferplatz 2

    90403 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-0

    Fax: +49 911 231-4144

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten/Vermieter schriftlich zu bestätigen, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Mieter und Wohnungssuchende eine solche Bestätigung anfordern.

    Die zuständige Stelle hat einem Wohnungssuchenden auf dessen Verlangen schriftlich zu bestätigen, ob die Wohnung die er benutzen will, eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English