Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft
Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Dem Bebauungsplan ist insbesondere eine Begründung beizufügen. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jeder den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan einsehen sowie über den Inhalt Auskunft verlangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Tittling - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1004
94100 Tittling
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: lorenz@vg-tittling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9685648771517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 401-0
Fax: +49 8504 401-20
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Geltende Bebauungspläne und wirksame Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Landesportal und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies verpflichtend.
Sie können auch Auskunft über Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne bei der Gemeinde beantragen. Wenn Sie näheres zu Bauleitplänen im Bereich eines Grundstückes wissen wollen, sollten Sie Angaben zu dem betroffenen Grundstück machen können (z. B. Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift).
Auf die Einsichtnahme in den Bebauungsplan und die Auskunftserteilung durch die Gemeinde besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden; einschlägig ist die Leistungsklage.
Kosten
Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.
Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.
Weitere Informationen
- Bauleitpläne Bayern
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.11.2024