Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

    Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Streckerplatz 3

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/731965476744Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 86-0

    Fax: +49 9191 86-1448

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • gültiger Jagdschein
      • Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”

    Voraussetzungen

    Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.

    Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.  

    Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist formlos bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

    Pro Revier können auch mehrere Personen beauftragt werden. Eine Person kann auch von verschiedenen Behörden beauftragt werden. Der Personenkreis, der bei Vorliegen der Voraussetzungen beauftragt werden kann, ist nicht auf Jagdausübungsberechtigte begrenzt, sondern umfasst alle Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins.

    Bei einer Übertragung der Probenahme auf einen Jäger legt die zuständige Behörde fest, zu welcher/welchen Trichinenuntersuchungsstelle(n) die Trichinenproben zur Untersuchung zu verbringen sind.
    Die Dienstleistung der Trichinenprobenentnahme und -untersuchung durch den zuständigen amtlichen Tierarzt bestehen weiterhin unverändert und können selbstverständlich von den Verfügungsberechtigten der Tierkörper (Jäger) in Anspruch genommen werden.

    Kosten

    Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr erhoben. Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English