Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung

    Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen

    Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.

    Beschreibung

    Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bestimmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.

    Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hof (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de

    De-Mail: info@landkreis-hof.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71331434409Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71331434409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-0

    Fax: +49 9281 58-340

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:

      • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)
      • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
      • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
      • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
      • Die Bescheinigung benötigen Sie
        • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie
        • für sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren.
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)
      • Nachweis der fachlichen Eignung
      • Eigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)
      • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen:
        • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
        • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
        • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
        • Nachweis der fachlichen Eignung
        • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
      • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge

    Voraussetzungen

    • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
    • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
    • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

    Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:

    • Anzahl
    • Art 
    • Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
    • amtliche Kennzeichen
    • Hersteller
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    • Anzahl der Sitzplätze

    Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:

    • die Gemeinde
    • die Industrie- und Handelskammer
    • die Fachgewerkschaft
    • der Fachverband

    Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

    Fristen

    Keine
    Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Kosten

    Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen: 50,00 - 500,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English