Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift

    Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

    Beschreibung

    Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.

     

    Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,

    • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
    • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

    und

    • und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördliche Ringstraße 2c

    91126 Schwabach

    Postfachadresse

    Postfach 2120

    91124 Schwabach

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@schwabach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6520877630503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-442

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verfahrensablauf

    Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.

    Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.

    Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:

    • Familienname
    • ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
    • Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English