Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Beschreibung
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
- Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
- Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
- und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Deggendorf (LRA DEG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1555
94455 Deggendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-deg.bayern.de
De-Mail: poststelle@landkreis-deggendorf.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=14998145400Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14998145400Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 3100-0
Fax: +49 991 3100-41250
Internet
Verfahrensablauf
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:
- Familienname
- ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
- Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024