Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit

    Die Regierungen überprüfen, ob Einrichtungen für die generalistische Pflegeausbildung zur Durchführung der praktischen Ausbildung geeignet sind.

    Beschreibung

    Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogensim Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Gesundheit (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3055195046298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Geeignetheit einer Einrichtung liegt vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10% während jedes Einsatzes der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit
    • Generelles Verbot von Nachtdiensten ohne unmittelbare Aufsicht
    • Stets angemessenes Verhältnis von Auszubildenden und Pflegefachkräften
    • Vermittlungen der Kompetenzen nach Pflegeberufegesetz, der Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die verantwortliche Pflegeschule sendet den Erhebungsbogen als Serviceleistung für die Regierungen an alle mit ihr kooperierenden praktischen Einrichtungen. Die zurückgesendeten Bögen werden von der Pflegeschule gesammelt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.06.2023

    Stichwörter

    Eignung von Einrichtungen, Grundlagenermittlung, Nachweis Praxisanleitung Pflegeeinrichtungen, Pflegeausbildung, Pflegeeinrichtungen, praktische Pflegeausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English