Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit

    Die Regierungen überprüfen, ob Einrichtungen für die generalistische Pflegeausbildung zur Durchführung der praktischen Ausbildung geeignet sind.

    Beschreibung

    Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit
    Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr

    Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.

    Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

    Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8995476647409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Geeignetheit einer Einrichtung liegt im Sinne der Grundlagenermittlung derzeit vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10% während jedes Einsatzes der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit
    • Generelles Verbot von Nachtdiensten für Auszubildende ohne unmittelbare Aufsicht
    • Stets angemessenes Verhältnis von Auszubildenden und Pflegefachkräften
    • Vermittlungen der Kompetenzen nach Pflegeberufegesetz, der Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Erhebungsbogen ist von den praktischen Einrichtungen eigenverantwortlich auszufüllen. Die Verantwortlichen des Ausbildungsplans haben den Regierungen eine Übersicht aller Kooperationspartner zu übermitteln und bei Änderungen dies unverzüglich anzuzeigen. 

    Sollte aus organisatorischen Gründen die Übermittlung des Erhebungsbogens durch die Verantwortlichen des Ausbildungsplans erforderlich oder gewünscht sein, kann eine entsprechende Delegation der Regierung erfolgen.

    Bei Auffälligkeiten bzw. Rechtsverstößen sollen die Verantwortlichen des Ausbildungsplans bzw. die Pflegeschulen unverzüglich mit der zuständigen Regierung in Kontakt treten, um eine Gefährdung des Ausbildungsziels zu vermeiden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 10.07.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 02.12.2024

    Stichwörter

    Eignung von Einrichtungen, Grundlagenermittlung, Nachweis Praxisanleitung Pflegeeinrichtungen, Pflegeausbildung, Pflegeeinrichtungen, praktische Pflegeausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English