Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Beschreibung
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt im Landkreis Aichach-FriedbergSchA Lkr AIC
Adresse
Hausanschrift
Am Plattenberg 12
86551 Aichach
Postanschrift
Am Plattenberg 12
86551 Aichach
Kontakt
E-Mail: zentral@schulamt-aic.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27999104193Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8251 92405
Fax: +49 8251 92420
Internet
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - SchulpersonalReg Schw
Adresse
Hausanschrift
Fronhof 10
86152 Augsburg
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37220445383Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Schulen in Bayern
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7531945876116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Verfahrensablauf
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 04.08.2025