Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Beschreibung
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt in der Stadt Amberg (SchA St AM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Beethovenstr. 7
92224 Amberg
Kontakt
E-Mail: schulamt@amberg-sulzbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72332477184Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 39611
Fax: +49 9621 39614
Internet
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: schulpersonal@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0088841600102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
Schulen in Bayern
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7531945876116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Verfahrensablauf
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024