Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Beschreibung
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Schulen in Bayern
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7531945876116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Staatliches Schulamt im Landkreis Berchtesgadener Land (SchA Lkr BGL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 21a
83435 Bad Reichenhall
Kontakt
E-Mail: schulamt-bgl@lra-bgl.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68999167179Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8651 773-411
Fax: +49 8651 773-215
Internet
Verfahrensablauf
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024