Amtshaftung; Haftpflicht-Schadenanzeige für staatliche Schulen

    Schäden, die eine Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes einem Dritten beibringt, sind vom Dienstherrn/Arbeitgeber zu regulieren. Die Regierungen sind für alle staatlichen Schulen in ihrem Regierungsbezirk zuständig.

    Beschreibung

    Wenn eine Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes oder ihrer Arbeitsleistung einen Schaden produziert, tritt ihr Dienstherr bzw. Arbeitgeber dafür ein. Es kann sich um materielle oder immaterielle Schäden handeln.

    Einbezogen sind auch alle Tätigkeiten einer Person, die keine Lehrkraft ist, sondern als sogenannte "Verwaltungshelfer" eine hoheitliche Tätigkeit aus dem Bereich Schule leistet.

    Die Regierungen sind zuständig für alle staatlichen Schulen in ihrem Regierungsbezirk, ungeachtet der Schulart, d. h. es sind auch Schularten umfasst, die fachlich und hierarchisch sonst nicht den Regierungen zugeordnet sind wie Realschulen, Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zum Schadenshergang
    • Nachweis zur Schadenshöhe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage zum Landgericht

    Verfahrensablauf

    Die Haftpflicht-Schadenanzeige ist durch die/den staatlichen Bedienstete/n zu erstatten, aus deren/dessen Verantwortungsbereich der Anspruch hergeleitet wird (nicht durch z. B. die/den Geschädigten).

    Die Schadenanzeige ist bei der Schulleitung einzureichen.

    Die Schulleitung übermittelt die Schadenanzeige unverzüglich an die Regierung. Bei Grund- und Mittelschulen erfolgt die Vorlage über das Staatliche Schulamt.

    Fristen

    Die Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anzeige wird umgehend bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.07.2024

    Stichwörter

    Amtshaftung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English