Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Beschreibung
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter "Weiterführende Links").
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Oberpfalz (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Dokumente, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (z. B. EU-Vermarktungsbescheinigung, Herkunftsnachweis, sonstige Dokumente)
Voraussetzungen
Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.
Halter müssen
- die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben und
- über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:
- Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht),
- Zahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe,
- Ort der Haltung,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichnung (z. B. Ring- bzw. Transpondernummer).
Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
- unverzüglich 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
- 4 Wochen bei eigener Nachzucht
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Telefonnummer) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.10.2024