Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere Zulassung

    Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

    Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

    Beschreibung

    Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

    Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.

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    Ansprechpartner

    Stadt Mindelheim - Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 27

    87719 Mindelheim

    Postanschrift

    Maximilianstr. 26

    87719 Mindelheim

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    Di 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@mindelheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/189737716864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8261 9915-863

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Stadt Mindelheim - Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Standort 2)

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    Hausanschrift

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    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@mindelheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/189737716864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49

    Fax: +49

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller

    • ein berechtigtes Interesse nachweist,
    • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
    • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

    An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.

    Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art ohne die erforderliche Erlaubnis hält oder die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen nicht erfüllt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English