Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Allershausen (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Breitbrunn a.Chiemsee (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Emmerting (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Igling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Ilmmünster (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchweidach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Mammendorf (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Mauern (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Nassenfels (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Pastetten (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Polling (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Pürgen (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Wartenberg (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Zolling (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
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Ansprechpartner
Für Oberbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024