Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) haben sich an Sonderpädagogischen Förderzentren bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bewährt und sind fester Bestandteil in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: foerderschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3689378762381Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- KMS vom 22. Juni 2011
Verfahrensablauf
Die Förderschulen bestellen Berufsorientierungsmaßnahmen bei den zuständigen Regierungen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 03.05.2024