Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung

    Schüler an Förderschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.

    Beschreibung

    Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.

    Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) haben sich an Sonderpädagogischen Förderzentren bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bewährt und sind fester Bestandteil in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: foerderschulen@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3689378762381Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderschulen bestellen Berufsorientierungsmaßnahmen bei den zuständigen Regierungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English