Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen
Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.
Beschreibung
Um zu gewährleisten, dass zur Durchführung dieser Kontrollen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich Gebühren für diese Kontrollen erhoben.
In folgenden Bereichen sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben (Art. 79 Verordnung (EU) 2017/625) Pflichtgebühren zu erheben:
- Amtliche Kontrollen im Bereich der Fleischerzeugung und -verarbeitung (in Schlacht-, Zerlege- und Wildbearbeitungsbetrieben)
- Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln
- amtliche Kontrollen zur Zulassung von Futtermittelbetrieben
- Kontrollen, die infolge eines festgestellten Verstoßes erforderlich werden.
Grundsätzlich sind bei der Berechnung dieser Pflichtgebühren folgende Faktoren zu berücksichtigen (Art. 81 Verordnung (EU) 2017/625):
- Kosten für die Löhne und Gehälter des Personals – einschließlich des Hilfs- und Verwaltungspersonals –, das an der Durchführung amtlicher Kontrollen beteiligt ist, sowie Kosten für die soziale Sicherheit, das Altersruhegeld und die Versicherung dieses Personals;
- Kosten für Einrichtung und Ausrüstung, einschließlich Instandhaltungs- und Versicherungs-kosten und sonstige Nebenkosten;
- Kosten für Verbrauchsgüter und Hilfsmittel;
- Kosten für Leistungen, die beauftrage Stellen den zuständigen Behörden für amtliche Kotrollen, die diesen beauftragten Stellen übertragen wurden, auferlegen;
- Kosten für Schulungen des Personals gemäß Buchstabe a, mit Ausnahme der beruflichen Bildung, die für das Erreichen der Qualifikation erforderlich sind, welche Voraussetzung für eine Einstellung durch die zuständigen Behörden ist;
- Kosten für die Reisen und die damit verbundenen Tagegelder des Personals;
- Kosten für Probenahmen sowie für Laboranalysen, -tests und -diagnosen, die von amtlichen Laboratorien für diese Aufgaben in Rechnung gestellt werden.
Gemäß Art 80 der Verordnung (EU) 2017/625 können die Mitgliedstaaten neben den Pflichtgebühren auch weitere Gebühren für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten erheben, um entstandene Kosten zu decken, sofern dies nicht im Einzelfall gesetzlich untersagt ist.
Keine Gebühren werden erhoben, wenn
- es sich um Regelkontrollen handelt, die zu keinen oder insgesamt nur geringfügigen Beanstandungen geführt haben und
- die Gebührenerhebung nicht in besonderen Rechtsvorschriften oder wegen besonderer Überwachungsbedürftigkeit vorgeschrieben ist. Solche Rechtsvorschriften, die die Gebührenerhebung vorschreiben, gibt es zum Beispiel für Kontrollen in Betrieben, die mit Fleisch umgehen.
Gebühren für bestimmte Kontrollen im Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel- und der Veterinärüberwachung sind kostendeckend zu erheben. Rechtliche Vorgaben für die Gebührenerhebung enthalten insbesondere die Verordnung (EU) 2017/625 sowie das Kostengesetz und das Kostenverzeichnis (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Als Hilfestellung zur Anwendung des Kostenverzeichnisses hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz außerdem einen Leitfaden (siehe "Rechtsgrundlagen“ ) erarbeitet. Diesem Leitfaden können nähere Vorgaben hinsichtlich der Gebührenerhebung entnommen werden.
- Darin werden Vorgaben dazu gemacht, wie die Gebühren innerhalb der Rahmen im Einklang mit Gemeinschaftsrecht und bayerischem Kostenrecht festzusetzen sind. In diesem Zusammenhang werden auch die berücksichtigungsfähigen Kostenbestandteile aufgezählt.
- Daneben enthält der Leitfaden auch grundsätzliche Ausführungen zur Kostenpflicht von Kontrollen im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittel- und Veterinärrechts.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flessastraße 2
95326 Kulmbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@kblv.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8694495204369Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8694495204369Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 4070-100
Fax: +49 9221 4070-199
Internet
Landratsamt Fürth (LRA FÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1407
90507 Zirndorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-fue.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02887002407Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9773-0
Fax: +49 911 9773-1113
Internet
Landratsamt Fürth - SG 35 Veterinäramt (LRA FÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3950892120472Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9773-1833
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/550524285674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885398463991Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
- Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Kostenverzeichnis - KVz)
- Kostengesetz (KG)
- Leitfaden zur Anwendung der Lfd. Nrn. 7.IX.9/bis 7.IX.14/ des Kostenverzeichnisses
Weitere Informationen
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth
- Aufstellung der Gebühren für die Durchführung von Kontrollen gem. 85 der VO (EU) 2017/625Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch. Um zu gewährleisten, dass zur Durchführung dieser Kontrollen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich Gebühren für diese Kontrollen erhoben. Dies ergibt sich aus den kostenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts, dem Kostengesetz (KG) und dem Kostenverzeichnis (KVz).
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürth am 03.07.2024