Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Beschreibung
Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Abgrabungsvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Abgrabungsgenehmigung stellen. Gegenstand des Vorbescheids kann nur sein, was Gegenstand im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren ist.
Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Abgrabungsgenehmigung ist die untere Abgrabungsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.
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Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Voraussetzungen
Der beantragte Vorbescheid wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.
Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden. Er kann also nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.
Handlungsgrundlage(n)
- Art. 9 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Art. 78a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Erhalten Sie den beantragten Vorbescheid nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung des beantragten Vorbescheids zu richten.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Ob vor Einreichung die Nachbarn zu beteiligen sind, hängt davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ist letzteres der Fall, müssen Sie die Nachbarn nicht selbst beteiligen, da diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Ansonsten müssen Sie zunächst den Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks den Abgrabungsplan zur Zustimmung vorliegen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform.
- Reichen Sie, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, den Antrag auf Vorbescheid bei der zuständigen unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte) ein.
- Reichen Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare ein.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Über den Antrag entscheidet die untere Abgrabungsbehörde, ggf. nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Soweit die untere Abgrabungsbehörde nicht selbst Gemeinde ist, beteiligt sie die Gemeinde.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.
- Der Antrag kann, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden.
- Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.11.2025
Stichwörter
Vorgenehmigung