Fahrradverkehr; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden können den Fahrradverkehr fördern. Sie können zum Beispiel einen Zuschuss für die Anschaffung eines Fahrrades gewähren.

    Beschreibung

    Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde zur Verfügung.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - ÖPNV-Beauftragte für Stadt und Landkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: oepnv@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/512182470857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1237

    Fax: +49 9561 89-1209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

    Stichwörter

    Dreiradförderung, E-Bike, elektrisches Lastenrad, Elektrofahrrad kaufen, Elektroradverkehr, Fahrradanhängerförderung, Lastenfahrrad, Lastenradförderung, Pedelec, Speed-Pedelec, Lastenpedelec, Fahrradanhänger, Lastenanhänger, Elektrokleinkraftrad, Therapiefahrrad, Rollstuhlfahrrad, Dreirad, Pedelecförderung, Zuschuss, Zuwendung

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