eID-Karte; Beantragung
Beschreibung
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Online-Dienste
- Aschaffenburg
- Gemeindeverband Aub (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Brückenau (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Neustadt a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Bergtheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Burgsinn (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Ebelsbach (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Ebern (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Erftal (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Estenfeld (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Fladungen (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Gemünden a.Main (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Gerolzhofen (VGem) (Kreis Schweinfurt, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Großlangheim (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Heigenbrücken (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Helmstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Hettstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Heustreu (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Hofheim i.UFr. (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Iphofen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kist (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kreuzwertheim (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Lohr a.Main (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Margetshöchheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Marktbreit (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Marktheidenfeld (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Mespelbrunn (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Mönchberg (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Ostheim v.d.Rhön (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Partenstein (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Röttingen (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Schwanfeld (VGem) (Kreis Schweinfurt, Bayern)
- Gemeindeverband Stadtprozelten (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Theres (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Würzburg
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Unterfranken (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Voraussetzungen
- Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- Mindestalter: 16 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1 - 8 und 12 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)Gebühren
- § 8b Zuständigkeitsverordnung (ZustV)Zuständigkeit der Gemeinden zur Ausstellung von eID-Karten (eID-Karte-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Der/Die eID-Karten-Bewerber/in muss einen förmlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde stellen.
- Zur Prüfung der Identität muss der/die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
- bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.05.2024
Stichwörter
eID