Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

    Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat

    Wenn Sie eine Facharztqualifikation aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen die Anerkennung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Weiter­bil­dungs­nach­weis (Facharztqualifikation) besit­zen, der in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, können Sie auf Antrag die Aner­ken­nung der Bezeich­nung erhalten, wenn die Gleich­wer­tig­keit des Weiter­bil­dungs­stan­des gege­ben ist.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesärztekammer - Referat Weiterbildung II

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlbaurstraße 16

    81677 München

    Postanschrift

    Mühlbaurstraße 16

    81677 München

    Kontakt

    E-Mail: anerkennungen@blaek.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7647658137497Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 4147-133

    Fax: +49 89 4147-311

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlagen:

      • Diplom über die ärzt­li­che Grund­aus­bil­dung mit Apostille/Lega­li­sa­tion in Origi­nal­spra­che mit Über­set­zung durch einen in Deutsch­land amtlich verei­dig­ten Über­set­zer 
      • Diplom/Aner­ken­nung/Urkunde über die abge­schlos­sene Weiter­bil­dung mit Apostille/Lega­li­sa­tion in Origi­nal­spra­che mit Über­set­zung durch einen in Deutsch­land amtlich verei­dig­ten Über­set­zer
      • Auf Nach­for­de­rung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ggf. weitere Unter­la­gen, die die Gleich­wer­tig­keit der Weiter­bil­dung bele­gen

    Voraussetzungen

    • Ärztliche Approbation
    • Mitgliedschaft bei einem ärztlichen Kreisverband in Bayern
    • Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) aus einem Drittstaat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Antrags­for­mu­lar zur Aner­ken­nung einer Facharztqualifikation aus einem Drittstaat muss schriftlich (formlos) oder telefonisch bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ange­for­dert werden.

    Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bayerische Landesärztekammer geschickt werden.

    Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob die Qualifikation Ihrer im Drittsaat erworbenen Facharztqualifikation mit der beantragten Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns gleichwertig ist.

    Wenn die Fachartzqualifikation anerkannt wird, wird eine Urkunde über eine deutsche Facharztkompetenz ausgestellt.

    Liegen wesent­li­che Unter­schiede vor, muss eine Prüfung abgelegt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bayerische Landesärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragunterlagen. Sie teilt mit, welche Unterlagen ggf. fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet sie über die Anerkennung. In begründeten Fällen kann diese Frist um einen Monat verlängert werden.

    Kosten

    Anträge auf Anerkennung einer Facharztqualifikation aus Drittstaaten sind gebührenpflichtig.

    Die Gebüh­ren werden aufwands­be­zo­gen gemäß der gelten­den Gebührensatzung erho­ben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig. Sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English