Deutsche Staatsangehörigkeit Genehmigung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

    Beschreibung

    Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

    Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeitsrecht (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8544759935517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
    • Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern

      Bei minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen

      Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist ein Verzicht nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher derzeit regelmäßig erteilt.

    Voraussetzungen

    • nachgewiesener Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
    • kein Vorliegen von Versagungsgründen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) zu stellen.

    Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.

    Die Verzichtsurkunde wird nach Prüfung der Voraussetzungen und Versagungsgründe durch die zuständige Behörde ausgehändigt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde, welche in der Regel durch die zuständige Behörde erfolgt, wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer behandelt werden. Bei der Aushändigung werden der deutsche Pass und/oder Personalausweis eingezogen.

    Als aktiver Beamter, Richter, Soldat oder sonst in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehend, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur verzichten, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt seit mindestens 10 Jahren im Ausland haben.

    Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann zudem Auswirkungen auf ein bestehendes öffentliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis), oder auf laufende oder künftige Versorgungsbezüge (z. B. Ruhegehalt / Rentenbezüge, Waisen-, Witwengeld) haben.

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Bezügestelle vor Antragstellung, ob und inwieweit Ihnen durch die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit etwaige (finanzielle) Nachteile entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English