Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erteilung

    Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis

    Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie selbständig ein Gewerbe als:

    • Immobilienmakler,
    • Darlehensvermittler,
    • Bauträger,
    • Baubetreuer und/oder
    • Wohnimmobilienverwalter

    ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.

    Die verschiedenen Tätigkeiten grenzen sich wie folgt voneinander ab:

    • Sie sind Immobilienmakler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln.
    • Sie sind Darlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermitteln. Die Gewährung von Darlehen im eigenen Namen gehört nicht dazu.
    • Sie sind Bauträger, wenn Sie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden.
    • Sie sind Baubetreuer, wenn Sie Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einem Unternehmen erteilt werden. Diese Auswahl treffen Sie auf dem Antragsformular.

    Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Verwaltung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.

    Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Ihr Gewerbe auch anmelden.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
        (beides zur Vorlage bei einer Behörde)
      • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
      • Für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich
      • Ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt
    • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Nur bei Erlaubnisantrag als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich erforderlich: Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben können

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Für die Erlaubnis stellen Sie einen Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft wird.

    • Sie schicken das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Nachweisen an Ihre Behörde.
    • Die Behörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie erhalten die Erlaubnis für die beantragte Tätigkeit per Post.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Unterlagen einige Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English