Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.
Beschreibung
Wenn Sie selbständig ein Gewerbe als:
- Immobilienmakler,
- Darlehensvermittler,
- Bauträger,
- Baubetreuer und/oder
- Wohnimmobilienverwalter
ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.
Die verschiedenen Tätigkeiten grenzen sich wie folgt voneinander ab:
- Sie sind Immobilienmakler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln.
- Sie sind Darlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermitteln. Die Gewährung von Darlehen im eigenen Namen gehört nicht dazu.
- Sie sind Bauträger, wenn Sie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden.
- Sie sind Baubetreuer, wenn Sie Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einem Unternehmen erteilt werden. Diese Auswahl treffen Sie auf dem Antragsformular.
Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Verwaltung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Ihr Gewerbe auch anmelden.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100117
63741 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de
De-Mail: info@ihk-aschaffenburg.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608744233723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 880-0
Fax: +49 6021 880-22000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(beides zur Vorlage bei einer Behörde) - Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich
- Ggf. weitere Unterlagen
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Nur bei Erlaubnisantrag als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich erforderlich: Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben können
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen und haben keine Steuerrückstände
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Für die Erlaubnis stellen Sie einen Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft wird.
- Sie schicken das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Nachweisen an Ihre Behörde.
- Die Behörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie erhalten die Erlaubnis für die beantragte Tätigkeit per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Unterlagen einige Wochen.
Kosten
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer: 305 EUR
- Wohnimmobilienverwalter: 325 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg am 17.10.2024