Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Anmeldung / Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Bescheinigung / Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Umschreibung / Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung
    99028012104000, 99028012022000, 99028012050000, 99028012058000

    Gefahrgutbeauftragte/-r; Anmeldung zur Prüfung

    Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.

    Beschreibung

    Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein/eine Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Der Schulungsnachweis der/des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

    Es gibt Schulungen und Prüfungen für den:

    • Straßen,
    • Eisenbahn,
    • Binnenschiffs und
    • Seeschiffsverkehr

    Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

    Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

    • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
    • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

    Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

    Online-Dienste

    Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte; Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

    ID: L100042_214241.-179633

    Beschreibung

    Sie können sich zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte online anmelden.

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    Online-Anmeldung zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten; Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    ID: L100042_41646.-76071

    Beschreibung

    Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.

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    Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/r; Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    ID: L100042_40630.-74780

    Beschreibung

    Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.

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    Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/r; Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben

    ID: L100042_41912.-76335

    Beschreibung

    Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.

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    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

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    Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

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    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)

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    Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

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    D.-Martin-Luther-Str. 12
    93047 Regensburg

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    Postfach 110355
    93016 Regensburg

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    E-Mail: info@regensburg.ihk.de

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    Fax: +49 941 5694-279

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    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)

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    Mainaustr. 33-35
    97082 Würzburg

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    Mainaustr. 33-35
    97082 Würzburg

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    E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
      • Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen: Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

    Voraussetzungen

    Grundprüfung

    • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden

    Verlängerungsprüfung

    • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger

    Ergänzungsprüfung

    • Gültiger Schulungsnachweis
    • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

    Handlungsgrundlage(n)

    • Satzung / Statut betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
    ;
    • Satzung / Statut betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

    Verfahrensablauf

    Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.

    • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
    • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
    • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

    Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

    Fristen

    Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Prüfung ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutsche Industrie- und Handelskammer am 31.03.2026

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau am 01.10.2025

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 02.11.2025

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am 19.09.2025

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 16.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English