Arzneimittel; Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.
Beschreibung
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.
In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.
Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Niederbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.
Verfahrensablauf
Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
- Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
- Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 26.02.2022
Stichwörter
Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, Drogerie, Freiverkäufliche Medikamente, Kräuter, Medikamente, Medikamente verkaufen