Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

    Finanzanlagenvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Coburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 5

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2043

    96409 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 15:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ihk@coburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-coburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/659077564723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 7426-0

    Fax: +49 9561 7426-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ‎- Widerspruch

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 28.08.2023

    Stichwörter

    Finanzanlagen verkaufen, Geschlossene Fonds, Kapitalanlagen, Kapitalanlagen vermitteln, Offene Fonds, Vermögensanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English