Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater Zulassung

    Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

    Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 25/27

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    90331 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335

    Fax: +49 911 1335-41335

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English