Versicherungsvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Um Versicherungen vermitteln zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Beschreibung
Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer, die die Prüfung anbietet, für einen bestimmten Prüfungstermin anmelden. Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.
Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.
Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation
- ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen. - Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen für Prüfungsanmeldung
- Für Befreiung vom praktischen Teil:
- Vorhandene Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder
- bereits bestandene praktische Prüfung für einen dieser Berufe.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder online für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ an.
- In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
- Sie geben an, dass Sie als Versicherungsvermittler geprüft werden möchten. Außerdem geben Sie in der Anmeldung an, ob Sie im Wahlfach Sach und Vermögensversicherung oder Vorsorge praktisch geprüft werden möchten.
- Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie erfolgreich angemeldet sind, ist ein Rücktritt nur unter den Bedingungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammer möglich.
- Die schriftliche Prüfung ist thematisch in fünf Bereiche gegliedert.
- Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn Sie in vier der fünf Bereiche mindestens 50 Prozent und in dem verbleibenden Teil mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
- Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs vor einem Prüfungsausschuss statt.
- Sie haben die praktische Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
- Bei Bestehen erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel binnen 1-2 Wochen nach der Prüfung per Post.
- Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
- Weitere Einzelheiten des Prüfverfahrens regelt jede Industrie- und Handelskammer durch Satzung.
Fristen
Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Bescheinigung in der Regel binnen 1 -2 Wochen nach der Prüfung.
Kosten
Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren außerdem danach, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.
Weitere Informationen
- IHK-FinderDie zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.
- § 5 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)Auflistung der anstelle der Prüfung als Sachkunde anerkannten Berufsabschlüsse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024