Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.
Beschreibung
Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.
Wer den Beruf Hufschmied/in erlernen möchte, benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fortbildung gliedert sich wie folgt:
- Einführungslehrgang: vier Wochen
- Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag: mindestens 24 Monate
- Vorbereitungslehrgang: vier Monate
- Hufbeschlagsprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang besteht aus einem praktischen- und einen theoretischen Teil. Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger führt zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch (Termine siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein.) Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.
Prüfungsinhalte der Hufbeschlagsprüfung
- Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
- Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
- Durchführung einer Barhufpflege
- Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
- Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
- schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung
Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sachgebiet-61@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4577582400421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassung zur Hufbeschlagprüfung
- Nachweis über den Besuch eines Einführungslehrgangs
- Nachweis über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std./Woche)
- Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrganges
- Staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied / geprüfte Hufbeschlagschmiedin
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std/Woche)
- Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
- Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)
Voraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmied/in wird zugelassen, wer
- eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- einen anerkannten Einführungslehrgang besucht hat,
- einen Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
- eine praktische Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV nachweist (inkl. schriftlicher Tätigkeitsnachweis: ISBN-Nr.: 978-3-933867-47-6),
- eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zum/r Hufbeschlagschmied/in unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
- ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (Nur bei Gesellinnen & Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerk. Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Abs. 1 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
- § 4 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
- Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
- Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
- § 2 Abs. 1 Nr. 7 Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Prüfungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF – PrGebV StMELF)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der Antrag auf staatliche Anerkennung als geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in ist zusammen mit den Nachweisen schriftlich an Regierung von Oberbayern zu richten.
Kosten
Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig.
- Einführungslehrgang: 1.000 EUR
- Vorbereitungslehrgang: 3.200 EUR
- Prüfungsgebühr: 350 EUR (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF)
Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 12.03.2024