Förderung für Klimaschutz in Kommunen Bewilligung / Förderung für Klimaschutz in Kommunen Auszahlung
    99400037017000, 99400037079000

    Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

    Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.

    Aktueller Hinweis zu neuen Anträgen unter "Verfahrensablauf"

    Beschreibung

    Zweck

    Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

    Gegenstand

    Gefördert werden

    • die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
    • die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept) und zur Klimaanpassung,
    • die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
    • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
    • die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
    • weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
    • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen, insbesondere die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
    • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.
    Antragsberechtigte

    Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen sowie Partner der Bayerischen Klima-Allianz erhalten.

    Art und Umfang

    Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

    • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes sowie für Partner der Bayerischen Klima-Allianz)
    • bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    • bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen UmweltReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3088750600298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
    • Kostenkalkulation

    Voraussetzungen

    Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Aktueller Hinweis: Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet. Die KommKlimaFöR 2023 wird voraussichtlich nicht mehr geöffnet, ein Nachfolgeprogramm ist in Planung.

    Förderanträge sind schriftlich einzureichen:

    • bei der Regierung von Oberbayern durch Zuwendungsempfänger mit Sitz in Oberbayern und der Oberpfalz,
    • bei der Regierung von Schwaben durch Zuwendungsempfänger mit Sitz in Schwaben und Niederbayern sowie
    • bei der Regierung von Unterfranken durch Zuwendungsempfänger mit Sitz in Unter-, Mittel- und Oberfranken.

    Die zuständige Regierung erteilt auch

    • Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen,
    • entscheidet über den Förderantrag und
    • steht Ihnen auch während des weiteren Verlaufs des Verfahrens für Fragen zur Verfügung.

    Fristen

    Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Regierung bis spätestens 31.12.2026 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English