Förderung für Klimaschutz in Kommunen Bewilligung

    Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

    Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

    Gegenstand

    Gefördert werden

    • die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
    • die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept) und zur Klimaanpassung,
    • die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
    • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
    • die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
    • weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
    • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen, insbesondere die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
    • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.
    Antragsberechtigte

    Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen sowie Partner der Bayerischen Klima-Allianz erhalten.

    Art und Umfang

    Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

    • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes sowie für Partner der Bayerischen Klima-Allianz)
    • bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    • bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
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    Kontakt

    E-Mail: umweltrecht@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/911748762625Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
    • Kostenkalkulation

    Voraussetzungen

    Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Förderantrag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt auch Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen und entscheidet über den Förderantrag. Die Unterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.

    Fristen

    Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Regierung bis spätestens 31.12.2026 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English