Förderung für Maßnahme zur Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung Bewilligung

    Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung

    Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

    Beschreibung

    Zweck

    Krankenhäuser haben zunehmend Probleme, Hebammen und Entbindungspfleger für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal zu gewinnen und dort zu halten. Dies gilt auch in der Wochenbettbetreuung. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

    Gegenstand

    Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern.

    Zuwendungsempfänger

    Zuweisungsempfänger sind die für die stationäre Versorgung und die Hebammenhilfe sicherstellungsverpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Bayern.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen.

    Art und Höhe

    Die maximale Höhe der Zuweisung bemisst sich nach der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum multipliziert mit dem Faktor 40.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6316183769322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtenzahlen des Vorjahres
    • Beschreibung der Maßnahmen
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    Die Zuwendung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Förderzweck eingehalten wird und die europäischen Beihilfevorschriften mit seinen De-minimis-Verordnungen eingehalten werden.

    Mit der Fördermaßnahme darf erst begonnen werden, wenn der vollständige Eingang der Antragsunterlagen von der Regierung von Oberfranken bestätigt worden ist.

    Die Regierung von Oberfranken kann im Bewilligungsbescheid die Weiterleitung der Fördermittel an Dritte zulassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken schriftlich oder per E-Mail einzureichen.

    Die Regierung von Oberfranken entscheidet über den Antrag und erteilt einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

    Nach Ablauf des im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraums ist vom Antragsteller innerhalb eines halben Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

    Der Verwendungsnachweis wird von der Regierung von Oberfranken geprüft. Danach wird ein Schlussbescheid mit der endgültigen Zuschussumme erlassen.

    Nachdem der Bescheid Rechtskraft erlangt hat, wird der Zuschussbetrag ausbezahlt.

    Fristen

    • 15.11. letzte Antragsfrist
    • 31.05. letzter Meldefrist für die Geburtszahlen des Vorjahres
    • 30.06. letzte Abgabefrist für Verwendungsnachweis des Vorjahres

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English