Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde

    Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.

    Beschreibung

    Zur weiteren Stärkung der Partizipation und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen geschaffen.

    Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Personensorgeberechtigten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen bei Fragen zur Qualität sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English