Förderung von heimatpflegerischen Initiativen Bewilligung / Förderung von heimatpflegerischen Initiativen Auszahlung
    99400031017000, 99400031079000

    Regionalkultur; Beantragung einer Förderung für Veranstaltungen und Projekte im Bereich Heimatpflege

    Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden innovative Einzelveranstaltungen und Projekte, bei denen der Zweck der Heimatpflege im Vordergrund steht.

    Ein Vorhaben gilt als innovativ, wenn es ein neuartiges, kreatives oder qualitativ vom üblichen Standard abweichendes Element enthält.

    Nicht gefördert werden rein örtlich wirkende Vorhaben ohne überregionalen Bezug.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände Stiftungen und Privatpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn sie  für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:

    • Personalausgaben
    • Sachausgaben, zum Beispiel für Material oder Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Plakate)
    • Reisekosten von Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen nach dem Bayerischen Reisekostengesetz
    • Allgemeine Organisationskosten (z. B. Telefon, Kopien, Büromaterial): bis zu 10 Prozent der übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben

    Unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als fiktive Ausgaben anerkannt werden:

    • in Höhe von 12,15 Euro pro Stunde
    • bei besonderer fachlicher Qualifikation bis zu 24,30 Euro pro Stunde
    • maximal jedoch 25 Prozent der übrigen tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben

    Die Arbeitsleistungen müssen geeignet dokumentiert werden (z. B. durch Stundenlisten).

    Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

    • ohnehin anfallende Ausgaben des Antragstellers, Ausgaben für kommunale Regiearbeiten
    • Preisgelder, Ausgaben für Geschenke, Sponsorenveranstaltungen und Bewirtung
    • Ausgaben für kommerzielle Publikationen und wissenschaftliche Vorträge,
    • Medienproduktionen ohne unmittelbaren Projektbezug,
    • nicht kassenwirksame Aufwendungen und Rücklagen.
    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.

    Online-Dienste

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur

    ID: L100042_219430

    Beschreibung

    Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Sie benötigen einen Zugang für "Mein Unternehmenskonto" oder BayernID.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur; Ergänzung: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

    ID: L100042_133464.-133103

    Beschreibung

    Sie können Fördermittel aus dem Programm Regionalkultur online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungLDBV

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrastr. 4
    80538 München

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    Postanschrift

    Alexandrastr. 4
    80538 München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00221054252Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00221054252Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2129-0

    Fax: +49 89 2129-1537

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Vollständig ausgefüllter Förderantrag über die digitale Antragsplattform
      • Projektbeschreibung mit Projektplanung und -verlauf
      • Kosten- und Finanzierungsplan mit Darstellung des Eigenanteils und möglicher Drittmittel

    Voraussetzungen

    • Die Zuwendung beträgt mehr als 5.000 Euro.
    • Für Kommunen gilt eine Mindestzuwendung von mehr als 10.000 Euro.
    • Sie können nachweisen, dass Sie den erforderlichen Eigenanteil finanziell tragen können.
    • Das Vorhaben hat einen überregionalen Wirkbereich.
    • Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • Das Vorhaben ist innovativ: Es enthält ein neuartiges, kreatives oder qualitativ deutlich vom üblichen Standard abweichendes Element.
    • Bei wiederkehrenden Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen wird in der Regel nur eine Anschubfinanzierung für die erstmalige Durchführung oder eine Förderung von einmaligen Sonderveranstaltungen gewährt.

    Ausschlusskriterien:

    Eine Förderung ist ausgeschlossen, 

    • wenn es sich um eine  wiederkehrende Veranstaltung handelt (möglich ist allenfalls eine Anschubfinanzierung)
    • wenn für das Vorhaben eine Förderung durch die EU, den Bund, den Freistaat Bayern oder ein anderes Land möglich ist (vorrangige Förderung).
    • wenn das Vorhaben vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt
    • wenn das Vorhaben vor Bewilligung bereits begonnen wurde

    Eine gleichzeitige Förderung aus Mitteln des Förderprogramms Regionalkultur und aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich nicht zulässig.

    Eine Ausnahme ist nur möglich,

    • wenn das Vorhaben besonders herausragend ist,
    • die Finanzierung anderweitig nicht gesichert werden kann und ohne die zusätzliche Förderung die Durchführung gefährdet wäre. In diesem Fall ist die Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    1. Beratung

    Vor der Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Bewilligungsbehörde geführt werden.

    2. Antrag stellen

    Sie reichen Ihren Förderantrag digital über die Antragsplattform des Staatsministeriums ein, siehe Online-Dienst. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

    3. Prüfung und Bewilligung

    • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird die Förderung durch schriftlichen oder elektronischen Zuwendungsbescheid bewilligt.
    • Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahre.
    • Eine Weitergabe der bewilligten Fördermittel an Dritte ist nicht zulässig.

    4. Auszahlung

    • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Antrag. Die Mittel können in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. 
    • Es dürfen nur Beträge ausgezahlt werden, die voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.

    5. Verwendungsnachweis

    • Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie innerhalb von sechs Monaten einen Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
    • Bei verspäteter Vorlage kann der Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen werden. Bei kleineren Förderbeträgen gelten vereinfachte Nachweisregelungen nach Art. 44a BayHO.
    • Die Antrags- und Bewilligungsunterlagen sowie Belege sind fünf Jahre aufzubewahren.
    • Die Bewilligungsbehörde und der Bayerische Oberste Rechnungshof sind berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen.
    • Die Bewilligungsbehörde kann zudem jährliche Zwischennachweise verlangen.

    (Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.)

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 27.03.2026

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 04.06.2025

    Stichwörter

    Heimat, Innovation, innovativ, region, regional, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English