Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen wollen, benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Zulassung für diese Tätigkeiten. Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 lediglich Tätigkeiten dar, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.

    Ausgestellt wird die Zulassung auf Antrag durch das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Antrag ist der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen (siehe Voraussetzungen).

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Bürglaß 34-36

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 1754

    96407 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7491517975320Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-2202

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopien der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme der im Unternehmen beschäftigten Sachkundigen an behördlich anerkannten Sachkundelehrgängen bzw. der Nachweis der Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519

      (Sachkunde nach Anlage 3 und Anlage 4 der TRGS 519 sowie Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519)

    • ggf. Bestätigung über die Möglichkeit der Anmietung / Ausleihung im Sinne der Geräteliste
    • Betriebsanweisungen
    • Muster von Arbeitsplänen
    • Prüfergebnisse lüftungstechnischer Anlagen
    • Referenzen über sanierte Gebäude / Anlagen
    • Nachweise über die praktischen Erfahrungen der Aufsichtführenden
    • Gewerbeanmeldung
    • Auszug aus dem Eintrag beim Registergericht, in dem die geschäftsführenden Personen genannt sind
    • Nachweise arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Sanierungsfachkräfte

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn durch den Antragsteller der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung erbracht werden kann

    Die personelle Ausstattung umfasst folgende Nachweise:

    • Festlegung einer sachkundigen verantwortlichen Person sowie eines sachkundigen Vertreters nach Nr. 5.1 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
    • Schriftliche Beauftragung des/der Aufsichtsführenden nach Nr. 5.2 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde bzw. der Qualifikation siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
    • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, welche in der Lage sind, sowohl die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen als auch die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung zu bedienen bzw. zu überwachen

    Die sicherheitstechnische Ausstattung umfasst folgende nachstehend beschriebene Gerätschaften, welche auf der Baustelle einzusetzen bzw. am Betriebshof betriebsbereit vorzuhalten sind: 

    1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest

    • Abschottung
    • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
    • raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
    • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
    • Personal-Dekontaminationsanlage; vier Kammern
    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
    • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
    • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
    • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
    • Niederdruckspritzgerät
    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
    • Höchstleistungs-Vakuumsauggerät HVG
    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
    • Sprechfunkgeräte

    2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest

    • Abschottung
    • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
    • Raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
    • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
    • Personal-Dekontaminationsanlage; mind. drei Kammern
    • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
    • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
    • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
    • Niederdruckspritzgerät
    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
    • Sprechfunkgeräte

    3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten in Innenräumen

    • Abschottung/Folientür
    • Kennzeichnung des Arbeitsbereichs
    • Raumlufttechnische Anlage/Entlüftungsgerät; bei kleinen Räumen: Verwendung eines geeigneten Industriestaubsaugers/ Entstaubers nach Anlage 7.1 der TRGS 519 (nach Nummer 14.4 Absatz 3 der TRGS 519 ist ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten)
    • Personal-Dekontaminationsanlage
    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
    • Material-Dekontaminationsanlage
    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
    • Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
    • Niederdruckspritzgerät
    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)

    Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss vor Beginn der Arbeiten für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, durchgeführt worden sein.

    Hinweis: Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, sich die Nachweise der durchgeführten arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge für alle Beschäftigten durch den Antragsteller nachweisen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist an das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.

    Fristen

    Die Zulassung als Fachbetrieb muss vor Beginn der Tätigkeiten durch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt erteilt worden sein.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 1 Woche bis 1 Monat

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand von 100 bis 2.500 EUR (Rahmengebühr nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassung als Fachbetrieb kann in begründeten Einzelfällen befristet erteilt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2023

    Stichwörter

    Asbest, Fachbetriebszulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English