Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts / Führerschein Ausstellung
    99108049012001, 99108049012000

    Führerschein; Beantragung des Umtausches

    Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

    Beschreibung

    Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.

    Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

    An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

    In diesem Zusammenhang ist bezüglich der alten Papierführerscheine darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

    Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst zum Führerscheinumtausch.

    Beachten Sie bitte auch den Hinweis zur Verwendung eines biometrischen Passbildes.

    Unter den weiterführenden Links finden Sie zusätzliche Informationen im "Merkblatt zum Umtausch des alten Führerscheins" und in den verlinkten Seiten: "Führerschein-Umtauschpflicht" und "Fahrerlaubnisbehörde".

     

    Online-Dienste

    Führerscheinumtausch online beantragen; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_52580.-84045

    Beschreibung

    Übermitteln Sie die für den Umtausch erforderlichen Daten ONLINE an die Führerscheinstelle.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache); Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_207750.-84045

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - FahrerlaubnisbehördeLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 11
    83646 Bad Tölz

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6629423909523Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6629423909523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-248

    Fax: +49 8041 505-139

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Fahrerlaubnis, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Umtausch des Führerscheins beantragen.

    Fristen

    Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

    • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
    • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
    • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
    • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
    • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:

    • Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
    • Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
    • Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
    • Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
    • Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
    • Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
    • Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
    • Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Kosten

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Kosten für den Führerschein-Umtausch ONLINE: 31,81 Euro inklusive Versand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Hinweis: für die Beantragung / Umschreibung eines Führerscheins wird kein digitales Passbild benötigt. Es wird wie bisher ein herkömmliches biometrisches Passbild benötigt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.04.2026

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 30.09.2025

    Stichwörter

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