Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Beschreibung
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist bezüglich der alten Papierführerscheine darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.
Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst zum Führerscheinumtausch.
Beachten Sie bitte auch den Hinweis zur Verwendung eines biometrischen Passbildes.
Unter den weiterführenden Links finden Sie zusätzliche Informationen im "Merkblatt zum Umtausch des alten Führerscheins" und in den verlinkten Seiten: "Führerschein-Umtauschpflicht" und "Fahrerlaubnisbehörde".
Online-Dienste
Führerscheinumtausch online beantragen; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache); Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - FahrerlaubnisbehördeLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 11
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6629423909523Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6629423909523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-248
Fax: +49 8041 505-139
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Fahrerlaubnis, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Umtausch des Führerscheins beantragen.
Fristen
Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:
- Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
- Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kosten
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Kosten für den Führerschein-Umtausch ONLINE: 31,81 Euro inklusive Versand.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Hinweis: für die Beantragung / Umschreibung eines Führerscheins wird kein digitales Passbild benötigt. Es wird wie bisher ein herkömmliches biometrisches Passbild benötigt.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
- Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Merkblatt - Umtausch des alten Führerscheins online beantragen (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
Hinweise zum Vorgang. Sie füllen das Formular online aus, und laden die Dokumente hoch. Den Ausdruck mit Unterschrift und Bild sowie erforderliche Unterlagen senden Sie mit der Post.
- Führerschein-Umtauschpflicht (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
- Fahrerlaubnisbehörde (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
Zentrale Seite der Fahrerlaubnisbehörde
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.04.2026
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 30.09.2025
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