Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

    Beschreibung

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

    Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für:

    • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
    • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
    • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
    • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe
    • die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 2

    97268 Kirchheim

    Postfachadresse

    Postfach 29

    97268 Kirchheim

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29996290800Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9366 9061-0

    Fax: +49 9366 9061-60

    Internet

    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97285 Röttingen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97285 Röttingen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-roettingen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41996206818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9338 9728-0

    Fax: +49 9338 9728-49

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    • ggf. schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.

    Kosten

    Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2023

    Stichwörter

    Bescheinigung in Steuersachen

    Sprachversion

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